Es gilt zu beachten:
Die Anwendung von 2K bzw. 2-Komponenten Lack ist ganz einfach und schnell erklärt.
Schon der Name besagt, dass der fertige Lack aus 2 verschiedenen Komponenten besteht. Es handelt sich um ein sogenannten Stammlack, (Lack, Farbe, Grundierung) und den dazu passenden Härter. Für eine problemlose Verarbeitung eines 2-Komponenten Lackes sind ein paar Dinge zu beachten. In der Beschreibung des Lackes stehen immer die wichtigsten Daten zum Lack. Dabei handelt es sich um folgende Punkte:
- Welcher Härter gehört zum Lack
- Mischungsverhältnis
- Verarbeitungsviskosität
- Verdünnung
- Topfzeit
- Verarbetungszeit
- Verarbeitungsart (Applikation)
- Verarbeitungsbedingungen
Diese Punkte im Einzelnen:
- Welcher Härter gehört zum Lack?
In der Beschreibung des Lackes (meist sogar auf der Lackdose) ist immer die genaue Bezeichnung des Härters angegeben, der zum Lack passt. Bitte niemals einen anderen Härter verwenden.
Die zwei Komponenten, also Lack und Härter, werden direkt vor der Verarbeitung in einem bestimmten Verhältnis miteinander gemischt. Bei unseren Lacken ist das Verhältnis 5:1 (nach Volumen/Litern). Das bedeutet, es werden 5 Teile Lack und 1 Teil Härter per Messbecher abgemessen und vermischt. Es sollte nur so viel Lack angemischt werden, wie für den Arbeitsgang nötig. Wurde der Härter dazugegeben, ist der Aushärteprozess nicht mehr umkehrbar. Rühren Sie die Mischung mindestens 1 Minute gut um.
Die Viskosität ist ein Maß für die Zähflüssigkeit. Je höher die Viskosität, desto dickflüssiger (weniger fließfähig) ist die Flüssigkeit, je niedriger die Viskosität, desto dunnflüssiger (fließfähiger) ist sie. Je nach Lack- und Verarbeitungsart (streichen, spritzen, rollen, gießen, tauchen) kann es notwenig sein, die Viskosität zu verändern, also etwas Verdünnung zugeben zu müssen. In der Regel liegt die Verdünnungszugabe zwischen 1% und 20%.
Genau wie beim Härter ist es wichtig die richtige Verdünnung zu verwenden. Diese ist auch in der Beschreibung des Lackes und meist auf der Lackdose angegeben.
Unter Topfzeit versteht man die Dauer der Verarbeitbarkeit von reaktiven Materialien, z.B. Lacken. Es ist also die Zeit zwischen dem Anmischen einer mehrkomponentigen Substanz und dem Ende ihrer Verarbeitbarkeit, sozusagen die Zeitspanne, in der sich die Substanz noch "aus dem Topf nehmen" und verarbeiten lässt. Meist zeigt sich das Ende der Topfzeit durch deutlichen Viskositätsanstieg, der eine weitere Verarbeitung verhindert.
Bei manchen Materialien gibt es neben der Topfzeit auch noch eine Verarbeitungszeit. Nur in dieser Zeit ist ein optimaltes Verarbeiten möglich. Danach verschlechtert sich die Verarbeitbarkeit und das Lackierergebnis, auch wenn der Lack noch flüssig und keiner Veränderung zu erkennen ist. Deshalb bitte immer nur so viel Lack anmischen, wie in einem Arbeitsgang verarbeitet werden kann.
- Verarbeitungsart, Applikation
Lacke und Farben werden immer für bestimmte Anwendungen entwickelt. Deshalb gibt es Unterschiede in der Verarbeitungsart. So kann man zum Beispiel einen Spritzlack meist nicht oder nur sehr schlecht mit dem Pinsel verarbeiten, weil er viel zu schnell trocknet. Bei einem Lack der zum Streichen geeignet ist, ist die Trockenzeit wesentlich länger, weshalb zum Beispiel während der Trockenzeit auch länger Staub in die frische Fläche fallen kann. Daher ist es wichtig darauf zu achten, welche Verarbeitungsart bei einer Farbe, einem Lack oder einer Grundierung angegeben ist.
Die Verarbeitung und vor allem die Trocknung von 2 Komponentenlacken sollte nicht unter 18°C stattfinden. Diese Angabe bezieht sich auf Lackmaterial, Untergrund und Raumtemperatur während der Verarbeitung und der darauf folgenden Trocknung- und Aushärtezeit von 7 Tagen. Zu niedrige Temperaturen führen zu Trocknungs- und Durchhärtungsproblemen, da die notwenige chemische Reaktion nicht stattfinden kann. Auch eine kurzzeitige kühlere Temperatur während der Aushärtung kann zu Problemen führen.
Die vorliegenden Angaben haben beratenden Charakter, sie basieren auf bestem Wissen und sorgfältigen Untersuchungen nach dem derzeitigen Stand der Technik. Eine Rechtsverbindlichkeit kann aus diesen Angaben nicht abgeleitet werden. Deshalb bitte immer auch noch die technischen Datenblätter beachten und bei Fragen zur Verarbeitung Rücksprache halten. (Stand 02/2020)